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Gegenstand
Der Mietvertrag umfasst die vorübergehende Miete einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses («Mietobjekt») sowie die Mitbenutzung der allgemein zugänglichen Räume der Liegenschaft gemäss Mietvertrag.
Zahlungsbedingungen
Der vereinbarte Preis bleibt unverändert. Die Nebenkosten sind im Mietpreis inbegriffen, sofern sie nicht im Vertrag aufgeführt sind. Die Kurtaxe wird separat verrechnet. Anzahlung von 50 % innert zehn Arbeitstagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung. Die restlichen 50 % spätestens 45 Tage vor der Anreise. Bei einer Buchung innerhalb von 45 Tagen vor der Anreise ist der volle Betrag zu bezahlen.
Die Zahlung erfolgt auf das folgende Geschäftskonto der HomeFlow AG:
HomeFlow AG
Untere Tuftra 91
3920 Zermatt
CH53 8080 8005 8625 6178 0
IID (BC-Nr.) : 80808
SWIFT-BIC : RAIFCH22
Annullierung durch den Mieter
Annullierung durch den Vermieter
4. Der Vermieter kann den Vertrag innert 5 Arbeitstagen nach der Buchungsbestätigung oder bis zum Eingang der ersten Anzahlung auflösen. Bei Zahlungsverzug kann der Vermieter den Vertrag ohne Rückerstattung auflösen oder auf der Erfüllung des Vertrags bestehen.
Check-in /Check-out
5. Sofern nicht anders vereinbart:
Check-in zwischen 16 und 20 Uhr
Check-out spätestens um 9 Uhr am Morgen des Abreisetags
6. Der Mieter prüft das Mietobjekt bei der Übergabe und meldet Beanstandungen sofort. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und die übrigen Einrichtungen sorgfältig zu benutzen.
Haftung für Schäden
7. Der Mieter haftet für Schäden am Mietobjekt bzw. an der Liegenschaft und am Inventar. Der Vermieter kann die Kosten für Schäden in Rechnung stellen. Bei Schäden am Inventar oder an Möbeln verpflichtet sich der Mieter, den Schaden noch am selben Tag zu melden.
Datenbearbeitung
8. Die Buchungsdaten werden an die HomeFlow AG weitergeleitet. Die Daten werden für die Abrechnung, das Inkasso, das Meldewesen und den Zugriff durch die Polizei verwendet.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
9. Das Vertragsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Zermatt.